Gebührenrahmen für Bewohnerparken in NRW
Kleine Anfrage 4789 von Arndt Klocke Seit 1993 waren die Anwohnerparkgebühren vom Bund auf10,20 € bis 30,70 € pro festgelegt, was gerade oder nicht einmal die Verwaltungskosten abdeckt. 2020 hat der Gesetzgeber die bisher gedeckelte Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise jedoch zurückgenommen. Damit kommt das Gesetz einer jahrelangen Forderung des Städtetags nach. Nun möchte das Land NRW die Festlegung der Parkgebühren an die Kommunen delegieren, da dies ein wesentliches Steuerungsmittel der kommunalen Verkehrspolitik darstellt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine
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