Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufheben

Die Abschleppgruppe Münster1) bezweifelt die Rechtmäßigkeit, seitens der die Stadt Münster das Gehwegparken pauschal duldet und eine Restgehwegbreite von einem Meter für ausreichend erklärt. Durch diese Vorgehensweise wird der zulässige Ermessensspielraum der Verwaltung überschritten und die Ordnungswidrigkeit „Gehwegparken“ zum Normalfall erhoben. Die Auswirkungen sehen wir in den Quartieren genauso wie beispielsweise an Hammer Straße, Steinfurter Straße, Niedersachsenring. In seiner Antwort auf eine Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW, siehe Vorlage V/0812/2020, schreibt Oberbürgermeister Markus Lewe sinngemäß: „Wir dulden das Gehwegparken,

Weiterlesen
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu. Deine Zustimmung wird in einem Cookie gespeichert. Dieses Cookie wird ein Jahr lang gespeichert.