Gebührenrahmen für Bewohnerparken in NRW

Kleine Anfrage 4789 von Arndt Klocke Seit 1993 waren die Anwohnerparkgebühren vom Bund auf10,20 € bis 30,70 € pro festgelegt, was gerade oder nicht einmal die Verwaltungskosten abdeckt. 2020 hat der Gesetzgeber die bisher gedeckelte Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise jedoch zurückgenommen. Damit kommt das Gesetz einer jahrelangen Forderung des Städtetags nach. Nun möchte das Land NRW die Festlegung der Parkgebühren an die Kommunen delegieren, da dies ein wesentliches Steuerungsmittel der kommunalen Verkehrspolitik darstellt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine

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Überwachung des ruhenden Verkehrs

Kleine Anfrage 5297 von Arndt Klocke Während wir uns gerade zusammen setzten und eine kleine Anfrage zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Städten und Gemeinden ausarbeiteten, wurde Arndt Klocke bereits – fast zeitgleich – aktiv und hat am 16.04.2021 eine thematisch sehr ähnliche Anfrage an den Landtag Nordrhein-Westfalen gestellt (Drucksache 17/13384). Seine Fragen geben wir hier gern wieder: Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen in NRW hinsichtlich der Beeinträchtigung der zu Fuß Gehenden und insbesondere in ihrer Mobilität

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Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufheben

Die Abschleppgruppe Münster1) bezweifelt die Rechtmäßigkeit, seitens der die Stadt Münster das Gehwegparken pauschal duldet und eine Restgehwegbreite von einem Meter für ausreichend erklärt. Durch diese Vorgehensweise wird der zulässige Ermessensspielraum der Verwaltung überschritten und die Ordnungswidrigkeit „Gehwegparken“ zum Normalfall erhoben. Die Auswirkungen sehen wir in den Quartieren genauso wie beispielsweise an Hammer Straße, Steinfurter Straße, Niedersachsenring. In seiner Antwort auf eine Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW, siehe Vorlage V/0812/2020, schreibt Oberbürgermeister Markus Lewe sinngemäß: „Wir dulden das Gehwegparken,

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