Überwachung des ruhenden Verkehrs

Kleine Anfrage 5297 von Arndt Klocke

Während wir uns gerade zusammen setzten und eine kleine Anfrage zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in Städten und Gemeinden ausarbeiteten, wurde Arndt Klocke bereits – fast zeitgleich – aktiv und hat am 16.04.2021 eine thematisch sehr ähnliche Anfrage an den Landtag Nordrhein-Westfalen gestellt (Drucksache 17/13384).

Seine Fragen geben wir hier gern wieder:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Regelungen in den Kommunen in NRW hinsichtlich der Beeinträchtigung der zu Fuß Gehenden und insbesondere in ihrer Mobilität eingeschränkten Personengruppen?
  2. Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung des Landes Baden-Württemberg: „Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt trotz des Opportunitätsprinzips der Grundsatz, dass gesetzwidrige Taten im Regelfall zu verfolgen sind. Daher bedarf auch nicht das Eingreifen des Amtsträgers einer Begründung, sondern die Nicht-Ahndung braucht als Ausnahme eines zusätzlichen Kriteriums, welches zu dokumentieren ist (Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., OWiGMitsch, Einleitung Rn. 155, 156). Pauschale Vorgaben, bestimmte Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel das Gehwegparken, das auch für Motorräder untersagt ist) nicht zu verfolgen, oder Verkehrsdelikte in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßenabschnitte nicht zu ahnden, haben einen Ermessensausfall und damit die Rechtswidrigkeit der Entscheidung zur Folge und stehen mit den Pflichten der Verfolgungsbehörden nicht im Einklang.“?
  3. Wird die Landesregierung analog des baden-württembergischen Erlasses eine Regelung für NRW treffen?
  4. Mit welchen weiteren Maßnahmen sorgt die Landesregierung dafür, dass der im Straßenraum vorhandene Platz gemäß dem Postulat der regierungstragenden Fraktionen, eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Verkehrsträger auszuschließen, so aufgeteilt wird, dass Gehwege ohne Beeinträchtigung durch parkende Autos für den Fußverkehr nutzbar sind?
  5. In welcher Form setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür ein, dass die aufgrund eines Formfehlers immer noch nicht in Kraft getretene Novellierung der Straßenverkehrsordnung endlich rechtswirksam umgesetzt wird?

2 Kommentare

  • Thorsten

    WDR am 20.05.2021, 06:00
    Die schwarz-gelbe Landesregierung lässt Kommunen weiterhin einen großen Ermessensspielraum bei der Ahndung von illegal abgestellten Autos auf Gehwegen. Dies geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die dem WDR vorliegt.

    Grüne: Bürgersteige „mit Zustimmung der Regierung Laschet“ zugeparkt.

    Schwarz-gelb will in NRW nicht nachbessern.
    Die Landesregierung könnte dieser Praxis tatsächlich einen Riegel vorschieben, will das aber nicht tun.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gehwege-parken-autos-fussgaenger-100.html

    Sobald Antwort im Portal des Landtags NRW vorliegt, werden wir sie hier verlinken.

    Antworten

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