Duldung des PKW-Parkens auf Gehwegen aufheben
Die Abschleppgruppe Münster1) bezweifelt die Rechtmäßigkeit, seitens der die Stadt Münster das Gehwegparken pauschal duldet und eine Restgehwegbreite von einem Meter für ausreichend erklärt. Durch diese Vorgehensweise wird der zulässige Ermessensspielraum der Verwaltung überschritten und die Ordnungswidrigkeit „Gehwegparken“ zum Normalfall erhoben. Die Auswirkungen sehen wir in den Quartieren genauso wie beispielsweise an Hammer Straße, Steinfurter Straße, Niedersachsenring. In seiner Antwort auf eine Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW, siehe Vorlage V/0812/2020, schreibt Oberbürgermeister Markus Lewe sinngemäß: „Wir dulden das Gehwegparken,
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